Novellierung des Leistungsschutzrechtes – Fluch oder Segen?

In der Koalitionsausschussistzung am 4. März wurde durch die Regierungskoalition neben anderen Punkten folgendes vereinbart:

2. Urheberschutz – Leistungsschutzrecht für Presseverlage
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein sollen als andere Werkvermittler. Deshalb sollen Hersteller von Presseerzeugnissen ein eigenes Leistungsschutzrecht für die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon erhalten.
Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen. Auch die Urheber sollen eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts erhalten. Einzug und Verteilung der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Die Schutzdauer soll ein Jahr betragen.Die private Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet wird nicht vergütungspflichtig, normale User werden also nicht betroffen sein. In der gewerblichen Wirtschaft bleiben das Lesen am Bildschirm, das Speichern und der Ausdruck von Presseerzeugnissen kostenfrei.Quelle: http://docs.dpaq.de/353-koalitionsrundenergebnisse.pdf

Ist diese anstehende Regelung – noch ist ja nichts in Gesetze und Verodnungen gegossen – Fluch oder Segen? Ich will das Ganze hier nicht in der üblichen epischen Breite beleuchten und zerlegen. Andere haben das bereits sehr gut getan. Ich will dazu nur zunäcst mal eines sagen: Ich bin froh, dass Funktionen wie Google News mir ordentlich Besucher auf meine Bürgerjournalismus-Seite www.wir-in-rheinhessen.de bringen. Diese “Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren” bringen mir Traffic auf die Seite. Ich profitiere davon! Viele Verlage scheinen das irgendwie nicht verstehen zu wollen und sitzen dem Irrglauben auf, dass sie dadurch Schaden erleiden. Ob deren Strategen mal in die Webtraffic-Messungen geschaut haben wo viele von ihren Online-Besuchern herkommen?

Schauen wir uns doch nochmal kurz diesen Text der Vereinbarung an. Ab wann müssen Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren denn genau bezahlen? Sobald die Schlagzeile angezeigt und verlinkt wird? Sobald ein Exzeprt des Textes dort steht? Oder wie, was, wann, wo? Wie genau wird die “Zahlungsschwelle” definiert und gemessen? Dort steht “für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet” und sonst nix. Schwammiger und unpräzieser geht es wohl kaum!

Sicher, als Journalist und freier Autor wäre ich ein “Urheber” und würde demnach theoretisch von dieser Regelung auch profitieren. Doch ich glaube, dass von dem, was die Verlage dort kassieren, nichts bei uns Autoren “unten” ankommt! Wird ein freier Mitarbeiter etwas von diesen einkassierten Tantiemen abbekommen? Das glaub ich erst, wenn ich es sehe!

Wenn der Schuss mit dem Leistungsschutzrecht nach hinten los geht. Wird nicht Geld verdient, sondern verbrannt.

Wenn der Schuss mit dem Leistungsschutzrecht nach hinten los geht. Wird nicht Geld verdient, sondern verbrannt. (Bild: stock.xchng)

Für mich belegt diese Koalitionsvereinbarung, das die Politik irgendwie immer noch nicht verstanden hat, wie das Internet funktioniert. Und lese ich die von der Presseganetur DAPD herausgegebene und von vielen Medien ge-copy-pastete Meldung “Koalition verbessert Urheberrecht im Internet“, dann merkt  man, dass auch die viele Verlage und Medien nichts kapiert haben. Das Urheberrecht wird hier nicht verbessert, sondern (wenn, dann) nur das Verwertungsrecht. Denn die erstgenannten Nutznießer dieser Novelle sind: “Deshalb sollen Hersteller von Presseerzeugnissen…”. Und wenn besagte Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren dann mit der Einführung der konkreten “Inkassoverordnung” aufhören, eben jene Inhalte zu verlinken und der Besucherstrom aus dieser Ecke plötzlich versiegt, dann? Na, was dann?

Offen bleibt zudem, wie diese neue Regelung praktisch genau umgesetzt, kontrolliert und abgewickelt werden soll, denn mehr als “Einzug und Verteilung der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Die Schutzdauer soll ein Jahr betragen.” ist dort nicht zu lesen!