Total Buy Out – Einmal zahlen und nach Belieben nutzen
Von Andreas Lerg | 12. Oktober 2010 | Kategorie: Arbeitsalltag |Kurz mal zum dem auf der Besser Online angeschnittenen Thema “total buy out”. Dazu mal ein Praxisbeispiel, das mir einer der Teilnehmer vom Samstag zugeschickt hat. Die interessanten Stellen habe ich gefettet. Anständig und “fair share” ist das nicht. IX. Der Honorarempfänger räumt dem Verlagsunternehmen räumlich und zeitlich unbeschränkt das einfache Nutzungsrecht gemäß der urheberrechtlichen…
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